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ArbG Hamburg, 22.03.2017 - 22 Ca 347/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 258 ZPO, § 259 ZPO
Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung von Bezügen der betrieblichen Altersversorgung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 22.03.2017 - 22 Ca 347/16
- LAG Hamburg, 06.12.2017 - 2 Sa 42/17
- BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 117/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
Auszug aus ArbG Hamburg, 22.03.2017 - 22 Ca 347/16
Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG, Urteil vom 30.09.2014 - 3 AZR 613/12 - Rn. 22 sowie ArbG Hamburg 7 Ca 210/16).
- LAG Hamburg, 06.12.2017 - 2 Sa 42/17
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Rentenanpassung - …
Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. März 2017 - Gz.: 22 Ca 347/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. März 2017, Az.: 22 Ca 347/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.